Krypto-Haltefrist wackelt
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Krypto-Haltefrist wackelt: Das müssen Bitcoin-Anleger jetzt wissen

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Nikolai Heger

Mit KI generiert

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gewinne aus Kryptowerten im Privatvermögen bleiben nach mehr als einem Jahr Haltedauer vorerst steuerfrei.

  • Klingbeils Entwurf sieht für Coins, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden, 25 Prozent Abgeltungsteuer ohne Haltefrist vor.

  • Das Kabinett hat den Entwurf noch nicht beschlossen, und die Union lehnt die Reform ab.

Wer Bitcoin oder Ether privat länger als ein Jahr hält, verkauft in Deutschland weiterhin steuerfrei. Der Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), der diese Regel kippen soll, war für den 14. Oktober im Kabinett vorgesehen. Auf die Tagesordnung kam er nicht. Er steckt weiter in der Ressortabstimmung der Ministerien. Die Pläne sind konkret: eine Pauschalsteuer für Neukäufe und ein fester Stichtag. Ausgerechnet der Koalitionspartner bremst.

Abgeltungsteuer statt Steuerfreiheit: Das plant das Finanzministerium

Heute gilt Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Demnach sind Gewinne aus Kryptowerten im Privatvermögen nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Wer früher verkauft, versteuert den Gewinn mit seinem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 Prozent. Steuerfrei bleibt auch, wessen private Veräußerungsgewinne eines Jahres zusammen unter der Freigrenze von 1000 Euro liegen.

Heute steuerfrei nach einem Jahr, künftig 25 Prozent Abgeltungsteuer

Heute steuerfrei nach einem Jahr, künftig 25 Prozent Abgeltungsteuer: Der Entwurf würde nur Kryptowerte treffen, die ab 2027 angeschafft werden

Der Referentenentwurf vom 30. September will das ändern. Gewinne aus sogenannten Tauschkryptowerten wie Bitcoin und Ether sollen künftig als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Paragraf 20 EStG gelten. Sie würden unabhängig von der Haltedauer mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt, mit Solidaritätszuschlag 26.375 Prozent. Betroffen wären nur Coins, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. Ältere Bestände behielten die Jahresfrist. Staking- und Lending-Erträge, die ab 2027 zufließen, fielen aber auch bei Altbeständen unter die neue Regel.

Ab 2028 sollen inländische Krypto-Dienstleister die Steuer direkt einbehalten. Fehlen ihnen die Kaufdaten, bemisst sich der Abzug pauschal an der Hälfte des Verkaufserlöses. Die Last wäre ungleich verteilt: Wer kurzfristig handelt und einen hohen Steuersatz hat, käme günstiger weg als heute. Wer neu gekaufte Coins langfristig hält, verlöre die Steuerfreiheit. Laut Entwurf brächte die Reform 2031 rund 350 Millionen Euro ein.

Union, Petition, Wirtschaftsrat: Der Widerstand gegen das Aus wächst

„Einen überzeugenden Grund für einen Systemwechsel bei Kryptowerten sehen wir nicht“, sagte Georg Günther (CDU), Berichterstatter der Unionsfraktion, der Börsen-Zeitung. Die Union lehne die pauschale Abgeltungsteuer ebenso ab wie das Aus der Haltefrist. Auch der unionsnahe Wirtschaftsrat der CDU stellt sich quer. „Bei der geplanten Reform der Kryptobesteuerung stehen Aufwand und erwarteter Ertrag in keinem überzeugenden Verhältnis“, sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger.

Die SPD hält dagegen. „Wir teilen ausdrücklich das Ziel, bei Kryptowerten für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen“, sagte ihr Abgeordneter Parsa Marvi am 8. Oktober im Bundestag. Am selben Tag scheiterte dort ein Entwurf der Grünen, der die Frist schon für Käufe ab 2026 streichen wollte, mit 132 zu 445 Stimmen. Über Klingbeils Pläne sagt das wenig aus, denn auch die SPD stimmte dagegen.

Vier Tage später beriet der Petitionsausschuss eine Eingabe für den Erhalt der Frist mit 44 439 Mitzeichnungen. Für viele Sparer sei Bitcoin „eine bewusste langfristige Sparentscheidung“, sagte Petentin Nicole Nowak. Ein Ministeriumsvertreter verwies auf die Ressortabstimmung: „Diese bleibt in der Sache abzuwarten.“

Stichtag ohne Gesetz: Wie es mit der Krypto-Haltefrist weitergeht

Soll die Reform wie geplant am 1. Januar 2027 in Kraft treten, müssten Kabinett, Bundestag und Bundesrat noch in diesem Jahr zustimmen. Der Bundesrat tagt 2026 nur noch am 20. November und am 18. Dezember. Frank Schäffler, früher FDP-Bundestagsabgeordneter, hat auf X einen Auszug aus der vorläufigen Kabinettsplanung veröffentlicht. Demnach ist weder am 28. Oktober noch im November ein Beschluss vorgesehen.

Vom Haushaltsentwurf bis zum Stichtag

Vom Haushaltsentwurf bis zum Stichtag: Seit dem verpassten Kabinettstermin am 14. Oktober ist offen, ob die Reform rechtzeitig kommt

Gerettet ist die Frist damit nicht. Schäffler hält es für möglich, dass auch ein erst 2027 verkündetes Gesetz ab Jahresbeginn gilt. Christian Viehof, Finanzchef der Krypto-Beratung Validvent, hält wegen des Stichtags verstärkte Käufe bis Jahresende für möglich. In einer BTC-ECHO-Umfrage erwarten dagegen 65.3 Prozent von 46 Branchen-Insidern bei einem Aus der Frist eine sinkende Nachfrage.

Bis zu einer Neuregelung gilt die Jahresfrist unverändert, auch für Käufe in diesem Jahr. Für Gold und Silber bliebe sie laut Entwurf bestehen. Steuerberater Ingo Heuel hielt dem Ministerium im Petitionsausschuss genau diese Ungleichbehandlung vor. Ein Ministeriumsvertreter brachte dort allerdings ins Spiel, die Steuerfreiheit auch bei weiteren Wirtschaftsgütern abzuschaffen. Konkrete Pläne dafür gibt es nicht. Ohne die Union fehlt Klingbeil ohnehin die Mehrheit im Bundestag.

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